Fraport und Groupe ADP geraten wegen Flügen sanktionierter Airlines unter Druck

Fraport und Groupe ADP geraten wegen der anhaltenden Abfertigung sanktionierter Airlines am Flughafen Antalya unter politischen und regulatorischen Druck. Die russische Ural Airlines, die seit Juni 2024 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union steht, bedient den türkischen Flughafen weiterhin. Seit dem 21. September wurden mindestens 54 Flüge nach Moskau und Wolgograd auf den Ankunfts- und Abflugtafeln geführt.

Antalya wird von einem Gemeinschaftsunternehmen des deutschen Flughafenbetreibers Fraport und der türkischen TAV Airports betrieben. TAV steht mehrheitlich im Besitz der französischen Groupe ADP, die unter staatlicher Kontrolle steht und unter anderem Paris-Charles de Gaulle betreibt.

TAV zufolge entscheiden die türkischen Behörden, welche Fluggesellschaften Antalya anfliegen dürfen. Bei sanktionierten Airlines erbringe das Unternehmen lediglich die nach türkischem Recht sowie behördlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Mindestleistungen. Fraport verweist auf die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Sanktionsvorschriften; Groupe ADP erklärt ebenfalls, die einschlägigen Regelungen einzuhalten.

Seit Februar 2025 müssen europäische Muttergesellschaften nach EU-Recht nach besten Kräften verhindern, dass ausländische Tochtergesellschaften Sanktionen umgehen. Ausnahmen können gelten, wenn lokales Recht den Einfluss der Muttergesellschaft begrenzt. Eine formelle Geldstrafe oder behördliche Feststellung eines Verstoßes gegen Fraport, Groupe ADP oder TAV ist bislang nicht bekannt.