Gericht kippt Rückforderung von Hahn-Beihilfen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rückforderung von Betriebshilfen in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro für den Flughafen Frankfurt-Hahn für 2017 und 2018 für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung aus Leipzig nimmt der rheinland-pfälzischen Rückforderungsanordnung die Grundlage und entlastet Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im laufenden Insolvenzverfahren.

Nach dem Urteil war die Beihilfe bei Erlass der Bewilligungsbescheide rechtmäßig gewährt worden. Dass die zugrunde liegende EU-Kommissionsentscheidung später aufgehoben wurde, änderte daran nach Auffassung des Gerichts nichts. Damit ist die umstrittene Rückabwicklung auf höchster verwaltungsgerichtlicher Ebene abgeschlossen.

Für den Sektor ist der Fall mehr als ein Einzelfall. Er schärft die Linie bei staatlichen Beihilfen und Insolvenzforderungen und stärkt die Position von Flughäfen, deren Finanzierung in nachgelagerten Verfahren erneut aufgerollt wird.